Ihr Ansprechpartner in Bergheim

Baubegleitung als Bausachverständiger Hilfe beim Hauskauf und bei Bauschäden

Bausachverständiger - Immobiliengutachter - Hauskauf Hilfe - KfW Energieberater

Bausachverständiger Born

Michael Born

Waldweg 2
57489 Drolshagen

Zweigstelle
Postfach 20 02 05
41202 Mönchengladbach

02761-9419934

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Bauplanung Bergheim

Bauplanung in Bergheim ist das Thema dieser Seite. Mit der Bauplanung in Bergheim können Sie gern einen Sachverständigen unseres Netzwerks beauftragen.

Bauplanung in Bergheim

Die Bauplanung für Ihr Objekt in Bergheim obliegt entgegen der allgemeinen Verkehrsauffassung nicht zwangsläufig dem Architekten, sondern Ihnen als Bauherrschaft. Da die meisten Bauherren oder Baufrauen aber nicht über das notwendige Wissen und Können verfügen um die Bauplanung entsprechend dem öffentlichen Baurecht selbst durchzuführen, wird oft ein Architekt mit der Bauplanung für ein Bauvorhaben in Bergheim beauftragt.

Die Bauplanung in Bergheim kann auch durch durch andere Personen durchgeführt werden, sofern sie die notwendige Zulassung nach Landesbauordnung haben.

Die Bauplanung ist ein komplexes Gebilde

Unter Bauplanung stellt sich der Laie oft nur das Erstellen des Bauentwurfs vor, dies ist aber ein Irrtum. Wäre die Bauplanung so einfach, könnte es tatsächlich der Bauherr oder die Baufrau selbst erledigen.

Mit der Bauplanung in Bergheim darf nur betraut werden, wer nach Landesbauordnung planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist. Für Bereiche, in denen der Planverfasser selbst nicht ausreichend bewandert ist, hat er seine Bauplanung durch Fachplanungen von Bausachverständigen zu ergänzen und insgesamt so zu koordinieren, dass die gesamte Bauplanung dem öffentlichen Baurecht entspricht.

Bauplanung und Fachplanungen

Je nachdem wie komplex Ihr Bauvorhaben ist, sind neben der Bauplanung durch den  Entwurfsverfasser für die Koordination der Bauplanung auch folgende Fachplanungen erforderlich:

  • Standsicherheitsnachweis ( Statik )
  • Bodenuntersuchung
  • Wärmeschutznachweis
  • Umweltverträglichkeitsnachweise
  • Schallschutzgutachten
  • Technische Gebäudeausrüstung ( TGA – Fachplanung )
    • TGA Fachplanung Licht
    • TGA Fachplanung Klima
    • TGA Fachplanung Heizung Sanitär
  • Und viele Fachplanungen mehr

Mit der Bauplanung Ihres Bauvorhabens können Sie gern Bausachverständige unseres Netzwerkes beauftragen, wir haben vom Architekten über den Bauingenieur oder Bodenkundler  bis zum Fachplaner TGA alle Sachverständige in unserem Netzwerk vorhanden um eine erfolgreiche Bauplanung für Ihr Bauvorhaben zu gewährleisten.

 

Telefonanruf


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Als Bausachverständiger in Bergheim



Als Bausachverständiger in Bergheim

Hier war ich als Bausachverständiger zur Beruhigung des Mieters gerufen worden.

Zwischen Vermieter und Mieter herrschte Streit über die Ursachen von Schimmelpilz.

Hier bin ich schlicht eingetreten und habe gesagt, es ist nicht die Schuldfrage, die interessant ist, sondern die Ursache muss beseitigt werden.

Hinter der Spüle wird die Wand kälter als die Scheiben der Fenster, deshalb muss die Luftfeuchtigkeit gesenkt werde.

Eine Lüftungsanlage habe ich empfohlen. Damit es nicht so teuer wird habe ich ihm den Tipp gegeben sich mal auf www.bayernluft.de umzusehen.

Ein Bausachverständiger nach bergheim zu holen ist garantiert günstiger und zielführender als ein Gerichtsprozess.

Als Bausachverständiger komme ich auch gern für Sie nach bergheim .

Baubegleitende Qualitätssicherung in Bergheim


Baubegleitende Qualitätssicherung in Bergheim

Die Dampfbremse ist ein sehr wichtiges Bauteil hinsichtlich der Winddichtigkeit des Gebäudes und somit zur Vermeidung von Schimmel von großer Bedeutung. Bei diesem Bauvorhaben in bergheim war ich als unabhängiger Bausachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung zur Hilfe der privaten Bauherren beauftragt. Nach meiner Mangelanzeige an die Bauleitung, noch lange vor der Durchführung einer Winddichtigkeitsprüfung, BlowerDoor-Test, wurde fachgerecht nachgearbeitet und somit ein versteckter Mangel und Schlimmeres vermieden.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Bergheim


Baubegleitende Qualitätssicherung in Bergheim

Zu diesem Einfamilienhaus in bergheim bin ich als unabhängiger Bau-Gutachter gerufen worden. Die Übergänge der verschiedenen Bauteile sind teilweise nicht fachgerecht hergestellt worden. Verantwortlich waren Bauunternehmer und Bauleiter.

Bergheim

Bergheim wird in der Wikipedia so beschrieben:
Bergheim ist die Kreisstadt des Rhein-Erft-Kreises in Nordrhein-Westfalen. Sie entstand 1975 als Folge des Köln-Gesetzes aus der bestehenden Stadt Bergheim, den Gemeinden Niederaußem, Oberaußem-Fortuna, Hüchelhoven, Quadrath-Ichendorf, Paffendorf und Teilen der heutigen Stadt Elsdorf und der Stadt Bedburg. )


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