Bauplanung
Bauplanung in ist das Thema dieser Seite. Mit der Bauplanung in können Sie gern einen Sachverständigen unseres Netzwerks beauftragen.
Bauplanung in
Die Bauplanung für Ihr Objekt in obliegt entgegen der allgemeinen Verkehrsauffassung nicht zwangsläufig dem Architekten, sondern Ihnen als Bauherrschaft. Da die meisten Bauherren oder Baufrauen aber nicht über das notwendige Wissen und Können verfügen um die Bauplanung entsprechend dem öffentlichen Baurecht selbst durchzuführen, wird oft ein Architekt mit der Bauplanung für ein Bauvorhaben in beauftragt.
Die Bauplanung in kann auch durch durch andere Personen durchgeführt werden, sofern sie die notwendige Zulassung nach Landesbauordnung haben.
Die Bauplanung ist ein komplexes Gebilde
Unter Bauplanung stellt sich der Laie oft nur das Erstellen des Bauentwurfs vor, dies ist aber ein Irrtum. Wäre die Bauplanung so einfach, könnte es tatsächlich der Bauherr oder die Baufrau selbst erledigen.
Mit der Bauplanung in darf nur betraut werden, wer nach Landesbauordnung planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist. Für Bereiche, in denen der Planverfasser selbst nicht ausreichend bewandert ist, hat er seine Bauplanung durch Fachplanungen von Bausachverständigen zu ergänzen und insgesamt so zu koordinieren, dass die gesamte Bauplanung dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Bauplanung und Fachplanungen
Je nachdem wie komplex Ihr Bauvorhaben ist, sind neben der Bauplanung durch den Entwurfsverfasser für die Koordination der Bauplanung auch folgende Fachplanungen erforderlich:
- Standsicherheitsnachweis ( Statik )
- Bodenuntersuchung
- Wärmeschutznachweis
- Umweltverträglichkeitsnachweise
- Schallschutzgutachten
- Technische Gebäudeausrüstung ( TGA – Fachplanung )
- TGA Fachplanung Licht
- TGA Fachplanung Klima
- TGA Fachplanung Heizung Sanitär
- Und viele Fachplanungen mehr
Mit der Bauplanung Ihres Bauvorhabens können Sie gern Bausachverständige unseres Netzwerkes beauftragen, wir haben vom Architekten über den Bauingenieur oder Bodenkundler bis zum Fachplaner TGA alle Sachverständige in unserem Netzwerk vorhanden um eine erfolgreiche Bauplanung für Ihr Bauvorhaben zu gewährleisten.
Telefonanruf
Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt".
Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.
Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.
Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.
Pfusch am Bau bei einem Hausbau in
Bei diesem Einfamilienhaus in emmen habe ich als Bau-Gutachter nach der Bau-Abnahme Schäden am Trockenbau festgestellt. Eine unabhängige, qualitätssichernde Baubegleitung durch einen Bau-Sachverständigen hätte diesen Pfusch sicher verhindert..
Nach der Bauabnahme ist eine Beweislastumkehr eingetreten, was dem Bauunternehmer Ihres Hauses in emmen hilft Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Besser Wäre es gewesen, Sie hätten schon beim Hausbau einen Bausachverständigen in emmen zur baubegleitenden Qualitätssicherung hinzugezogen. Viele nennen das private Bauleitung, dies ist aber nicht richtig. Die Baubegleitende Qualitätssicherung ist beim Hausbau in emmen ihre Versicherung gegen Schiffbruch beim bauen in emmen.
Baubegleitende Qualitätssicherung in
Dieser Rohbau in emmen wurde von mir als unabhängiger Bau-Sachverständiger begleitet. Die Bauausführung ist vorbildlich. Die Aussage der Handwerker, also hier der Maurer, dass sie die Mauerwerkkronen sonst nie gedeckelt haben, stimmt den Bau-Gutachter jedoch nachdenklich. Der Bauleiter versprach aber dies künftig zu beachten. Ist ja auch so vorgeschrieben, erklärt der Bausachverständige.
Baubegleitende Qualitätssicherung in
Der Bauunternehmer, der den Rohbau dieses Einfamilienhauses in emmen gebaut hat, war zunächst gar nicht glücklich darüber, dass ich, zur Hilfe der privaten Bauherren und zur Fremdüberwachung der Bauleitung als unabhängiger Bausachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt wurde. Als er dann aber vor Ort dieses Ergebnis sah, räumte er ein, dass wohl nicht alle seine bisherigen Baustellen so vorbildlich erstellt wurden. Sein Bauleiter stimmte ihm zu.
Baubegleitende Qualitätssicherung in
Zu diesem Einfamilienhaus-Bauvorhaben in emmen wurde der unabhängige Baugutachter erst nach der Hausübergabe, sprich Bauabnahme bestellt. Durch eine rechtzeitige Beauftragung des Bausachverständigen mit der unabhängigen Baubegleitung einschließlich der Begleitung zur Hausübergabe bzw. Bauabnahme durch die Bauherren hätte auch dieses Schadenbild sicher verhindert werden können. Dieser Pfusch am Bau war leicht vermeidbar.
Hauskaufberatung - kleines Mehrfamilienhaus in
Ein leerstehendes Zweifamilienhaus in emmen will der Kaufinteressent im Rahmen einer
Zwangsversteigerung erwerben.
Für die Einschätzung der Sanierungskosten wurde ich beratend hinzugezogen.
Das Haus wurde ca. 1967 errichtet und steht leer. Die Außenanlageist verwahrlost und vermüllt.
Aufgrund des gerichtlichen Verfahrens besteht keine Möglichkeit der Innenbesichtigung.
Die Außenbauteile können von der Straße und vom Nachbarn beurteilt werden.
Ferner besteht ein Verkehrswertgutachten mit Angaben zur baulichen Gegebenheit des Gebäudeinneren.
Es besteht erheblicher Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf. Eine energetische Sanierung ist erforderlich. Der Ausbau des Dachgeschosses wird gewünscht.
Aufgrund der hohen Sanierungskosten werden vergleichbare Neubaukosten erreicht.
Es steht somit zur Diskussion, inwieweit der Sanierungsaufwand gerechtfertigt erscheint.
wird in der Wikipedia so beschrieben: