Bauplanung Ense
Bauplanung in Ense ist das Thema dieser Seite. Mit der Bauplanung in Ense können Sie gern einen Sachverständigen unseres Netzwerks beauftragen.
Bauplanung in Ense
Die Bauplanung für Ihr Objekt in Ense obliegt entgegen der allgemeinen Verkehrsauffassung nicht zwangsläufig dem Architekten, sondern Ihnen als Bauherrschaft. Da die meisten Bauherren oder Baufrauen aber nicht über das notwendige Wissen und Können verfügen um die Bauplanung entsprechend dem öffentlichen Baurecht selbst durchzuführen, wird oft ein Architekt mit der Bauplanung für ein Bauvorhaben in Ense beauftragt.
Die Bauplanung in Ense kann auch durch durch andere Personen durchgeführt werden, sofern sie die notwendige Zulassung nach Landesbauordnung haben.
Die Bauplanung ist ein komplexes Gebilde
Unter Bauplanung stellt sich der Laie oft nur das Erstellen des Bauentwurfs vor, dies ist aber ein Irrtum. Wäre die Bauplanung so einfach, könnte es tatsächlich der Bauherr oder die Baufrau selbst erledigen.
Mit der Bauplanung in Ense darf nur betraut werden, wer nach Landesbauordnung planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist. Für Bereiche, in denen der Planverfasser selbst nicht ausreichend bewandert ist, hat er seine Bauplanung durch Fachplanungen von Bausachverständigen zu ergänzen und insgesamt so zu koordinieren, dass die gesamte Bauplanung dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Bauplanung und Fachplanungen
Je nachdem wie komplex Ihr Bauvorhaben ist, sind neben der Bauplanung durch den Entwurfsverfasser für die Koordination der Bauplanung auch folgende Fachplanungen erforderlich:
- Standsicherheitsnachweis ( Statik )
- Bodenuntersuchung
- Wärmeschutznachweis
- Umweltverträglichkeitsnachweise
- Schallschutzgutachten
- Technische Gebäudeausrüstung ( TGA – Fachplanung )
- TGA Fachplanung Licht
- TGA Fachplanung Klima
- TGA Fachplanung Heizung Sanitär
- Und viele Fachplanungen mehr
Mit der Bauplanung Ihres Bauvorhabens können Sie gern Bausachverständige unseres Netzwerkes beauftragen, wir haben vom Architekten über den Bauingenieur oder Bodenkundler bis zum Fachplaner TGA alle Sachverständige in unserem Netzwerk vorhanden um eine erfolgreiche Bauplanung für Ihr Bauvorhaben zu gewährleisten.
Als Bausachverständiger in Ense

Hier war ich als Bausachverständiger zur Beruhigung des Mieters gerufen worden.
Zwischen Vermieter und Mieter herrschte Streit über die Ursachen von Schimmelpilz.
Hier bin ich schlicht eingetreten und habe gesagt, es ist nicht die Schuldfrage, die interessant ist, sondern die Ursache muss beseitigt werden.
Hinter der Spüle wird die Wand kälter als die Scheiben der Fenster, deshalb muss die Luftfeuchtigkeit gesenkt werde.
Eine Lüftungsanlage habe ich empfohlen. Damit es nicht so teuer wird habe ich ihm den Tipp gegeben sich mal auf www.bayernluft.de umzusehen.
Ein Bausachverständiger nach ense zu holen ist garantiert günstiger und zielführender als ein Gerichtsprozess.
Als Bausachverständiger komme ich auch gern für Sie nach ense .
Baubegleitende Qualitätssicherung in Ense
Auch dieses Einfamilienhaus in ense erhielt die beste Voraussetzung: ein mangelfreier Rohbau! Auch hier war ich bereits von Baubeginn an als Baugutachter mit der unabhängigen, baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt. Die Kommunikation mit dem Bauleiter klappte einwandfrei.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Ense
Im Rahmen der qualitätssichernden Baubegleitung bemängelt der Bausachverständige auch kleinste Nachlässigkeiten der Bauausführung. Bei diesem Einfamilienhaus in ense war die Dampfbremse im Drempelbereich nicht 100% fachgerecht verbaut. Als baubegleitender Gutachter rüge ich so etwas gegenüber der Bauleitung. Das Foto zeigt den Bereich nach der Mangelbeseitigung. Es wurde beim späteren BlowerDoor-Test eine sehr gute Winddichtigkeit festgestellt.
Ense
Ense wird in der Wikipedia so beschrieben:
Ense ist eine Gemeinde am nördlichen Rand des Sauerlandes. Die 12.584 Einwohner zählende Kommune liegt im Westen des Kreises Soest, der wiederum zum Regierungsbezirk Arnsberg des Landes Nordrhein-Westfalen (Deutschland) gehört. Die Gemeinde entstand 1969 im Zuge der kommunalen Neuordnung in Nordrhein-Westfalen durch das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Soest und von Teilen des Landkreises Beckum.[2] )