Schimmelpilze Ochtrup
Wenn es um Schimmel oder Schimmelpilze in Ochtrup geht, bin ich tätig als Bausachverständiger in Ochtrup, aber auch in den benachbarten Orten von Ochtrup bin ich oft unterwegs wegen Schimmelpilze in Wohnräumen.
Schimmelpilze
In Ochtrup werden Schimmelpilze im Wohnraum zu einem wachsenem Problem. Leider werden wegen Schimmelpilze immer wieder teure Gerichtsverfahren geführt, die zu keiner Lösung führen.
Kleine Lösungen helfen meist, Schimmelpilz zu vermeiden
Wenn Schimmelpilze von Ihrem Haus Besitz ergriffen haben, sollten Sie sich besser nicht mit dem Mieter streiten ob er wohl ausreichend lüftet. Die Rechtsprechung sieht erst einmal Sie als Vermieter in der Pflicht den Schimmelpilz zu beseitigen, es ist erst mal ein Mangel in der Mietsache zu vermuten. Nur wenn die Wohnung nachweislich in einem vertragsgemäßen, mangelfreiem Zustand ist, ist dass Lüften des Mieters zu hinterfragen.
Wenn Sie gleich dem Mieter vorwerfen er sei zu Dumm um zu lüften, kann man den Mieter durchaus verstehen, wenn er sich an den Mieterschutz wendet.
Besser ein Sachverständiger kommt bei Schimmelpilz
Ein Sachverständiger untersucht die Bausubstanz und gibt Ihnen diskret Hinweise ob es Mängel in der Bausubstanz gibt, welche zu dem Bauschaden durch Schimmelpilze führen. Damit Sie sich nicht in ein Gerichtsverfahren stürzen, welches Sie verlieren. Meistens kosten die Lösungen nur einige Euro sowie den Bausachverständigen. Ein Bausachverständiger kann aber eine Menge Gerichtskosten einsparen.
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Schimmel sollte man nicht nur abtöten und entfernen. Einige grundlegende Gedanken die Sie sich machen sollten wenn Sie Probleme mit Schimmel in Ihrem Haus in Ochtrup haben.Weiterlesen>>
Flachdach
Im Innenbereich des Einfamilienhauses konnte an der aus einer Holz bestehenden Deckenkonstruktion konnte Feuchtigkeit und ein Schimmelbefall festgestellt werden.
Bei der Besichtigung wurde vorerst eine Luftdichtigkeitsprüfung (Blower Door) vorgenommen, um evtl. Leckagen orten zu können.
Bei der gleichzeitig durchgeführten Thermographie der Geschossdecke wurde festgestellt, dass die Abluftleitungen im Anschlussbereich der Dampfbremse nicht fachgerecht verklebt waren.
Der Dachaufbau wurde zur weiteren Besichtigung in einem Teilbereich demontiert. Im Bereich der Dachdurchführungen Abluft über Dach und Solaranlage konnte ein fehlerhafter Anschluss der Dampfbremse festgestellt werden.
Bei der Besichtigung konnte weiterhin festgestellt werden, dass das Flachdach über keine Belüftung verfügt. Eine Querlüftung war zwar in den Zeichnungen vorgesehen, diese wurde jedoch durch das Bauunternehmen vergessen.
Als Konsequenz musste die gesamte Dachfläche erneuert werden, die Kosten der Flachdachsanierung belief sich auf 46.000,00 €.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Ochtrup
Zu diesem Einfamilienhaus in ochtrup bin ich als unabhängiger Bau-Gutachter gerufen worden. Die Übergänge der verschiedenen Bauteile sind teilweise nicht fachgerecht hergestellt worden. Verantwortlich waren Bauunternehmer und Bauleiter.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Ochtrup
Der Wandanschluss des sog. Zwerchgiebels dieses Bauvorhabens in ochtrup ist vom Handwerker nicht fachgerecht ausgeführt worden. Gefährlicher Pfusch am Bau, der durch eine Beauftragung des Bausachverständigen zur unabhängigen, qualitätssichernden Baubegleitung sicher hätte vermieden werden können. Zu diesem Bauvorhaben bin ich erst spät, als Baugutachter bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bestellt worden.
Ochtrup
Ochtrup wird in der Wikipedia so beschrieben Das Ochtruper Stadtwappen zeigt in einem roten Feld auf grünem Boden ein silbernes Gotteslamm, das eine silberne Fahne mit rotem Kreuz trägt, links hinter dem Lamm steht eine grüne staudenartige Pflanze. Das beschriebene Symbol ist eine alte Überlieferung aus dem Jahre 1696. Aus diesem Jahr stammt nämlich das älteste sich noch im Besitz der Stadt Ochtrup befindliche Siegel mit der Umschrift „Stadt Ochtrup 1696“. Das Siegel zeigt das christliche Symbol „Gotteslamm“. Der Stadt Ochtrup wurde im Jahre 1963 durch das Land Nordrhein-Westfalen die Erlaubnis erteilt, ein Banner und eine Hissflagge zu führen. )