Ihr Ansprechpartner in Puchheim

Baubegleitung als Bausachverständiger Hilfe beim Hauskauf und bei Bauschäden

Bausachverständiger - Immobiliengutachter - Hauskauf Hilfe - KfW Energieberater

Bausachverständiger Müller

Hans-Jürgen Müller

Alte Landstr.25
85521 Ottobrunn

hjmueller@bauexperte.com
bauexperte-mueller.com




Immobiliengutachter Puchheim zu Bewertung von Immobilien

Als Immobiliengutachter bewerte ich in Puchheim für Hauskäufer Immobilien, aber ich bewerte nicht wie die kaufmännischen Immobiliengutachter in erster Linie die Lage der Immobilie in Puchheim sondern als Bausachverständiger in erster Linie die Bausubstanz Ihrer begehrten Immobilie.

Immobiliengutachter in Puchheim beim Hauskauf

Wenn ein Immobiliengutachter in Puchheim ein Haus bewertet hat, welches Sie kaufen wollen, sollten Sie einiges über die Immobilienbewertung wissen.
Der Immobiliengutachter, der die Wertermittlung gemacht hat, ist an das Bewertungsgesetz gebunden. Dieses Gesetz zur Bewertung von Immobilien gibt vor, das der Sachverständige grundsätzlich davon auszugehen hat, dass die Immobilie weiter so genutzt werden kann, wie zuvor.

Bei solch einer Immobilienbewertung spielt in der Hauptsache die Lage der Immobilie in Puchheim eine Rolle, die Größe und das Alter. Theoretisch braucht der Immobiliensachverständige in Puchheim die Immobilie noch nicht einmal richtig zu inspizieren. Wenn der Immobiliensachverständige in seinem Verkehrswertgutachten ein paar tausend Euro als Reparaturkosten nennt, dann sind das keine ermittelten Aufwendungen, die nur ein Sachverständiger zur Bewertung der Bausubstanz oder ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden beziffern kann.

Der Immobiliensachverständige der ein Verkehrswertgutachten in Puchheim macht, zieht nur eine Pauschale für Reparaturaufwendungen vom ermittelten Verkehrswert in seinem Verkehrswertgutachten ab.

Merke:
Immobiliensachverständige in Puchheim sind normalerweise keine Bausachverständigen sondern kaufmännische Gutachter, deshalb nennen sie sich auch offiziell Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Für die Bewertung der Lage eines Grundstückes muss der Immobiliengutachter in Puchheim kein Bausachverständiger sein. Das können auch Makler oder Banker.

Puchheim Hauskauf mit Immobiliengutachter

Auch wenn ein Immobiliengutachter in Puchheim ein Verkehrswertgutachten oder ein Sachwertgutachten gemacht hat, sollte ein Bausachverständiger an Ihrer Seite stehen der Ihnen die notwendigen Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten beziffert..

 

Ein Bausachverständiger beim Hauskauf in Puchheim kostet pauschal, inklusive Anfahrt nur 400 € bei der Hauskauf-Beratung. Lediglich 76 € Mehrwertsteuer kommen noch hinzu.

 

Hauskaufberatung in Puchheim


Hauskaufberatung in Puchheim

Hier wurde ich als Bausachverständiger in puchheim zum Hauskauf gerufen, mein Auftraggeber wollte wissen in welch einem Zustand das Gebäude sich befindet, und ob es im Haus ein Schimmelpilzproblem gibt. Es wurden von mir Feuchtemessungen ausgeführt um die Bausubstanz zu prüfen. Ich erklärte als Baugutachter dem Kunden wie eine energetische Modernisierung auszuführen sei. Nach Berechnung kam ein viel niedriger Verkehrswert Gebäudewert in puchheim heraus, auch habe ich bei diesem Termin eine Thermokamera mit dabei die mir zeigt, wie das Gebäude energetisch modernisiert werden muss. Eine Hauskaufberatung macht für jeden Käufer Sinn , das Gebäude fachmännisch prüfen zu lassen und zu wissen wieviel Geld Sie noch in eine Immobile stecken müssen, um dieses auf den Stand der Technik zu heben.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Puchheim


Baubegleitende Qualitätssicherung in Puchheim

Bei diesem Einfamilienhaus in puchheim war ich als unabhängiger Bau-Sachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung, von Baubeginn bis einschließlich der Begleitung zur Hausübergabe bzw. Bauabnahme beauftragt. Der Bauleiter musste bei der Bauabnahme keine Mängel dokumentieren. Die Bauherren, eine junge Familie aus puchheim , konnten planmäßig und vor allem stressfrei in ihr neues Zuhause einziehen.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Puchheim


Baubegleitende Qualitätssicherung in Puchheim

Zu diesem Bauvorhaben in puchheim wurde ich als unabhängiger Bausachverständiger, bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, von den Bauherren mit der unabhängigen, qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt. Die Bauabnahme oder Hausübergabe konnte so durchgeführt werden, ohne dass hierbei durch den vom Bauträger beauftragten Bauleiter noch Mängel notiert werden mussten.

Bauabnahme eines Einfamilienhauses in Puchheim


Bauabnahme eines Einfamilienhauses in Puchheim

Die Erwerber beauftragten mich mit der Mitwirkung bei der Bauabnahme. Das fragliche EFH wurde vom Bauträger auftragsgemäß im erweiterten Rohbau erstellt. D.h. die Gebäudehülle einschl. Innen- und Außenputz, Dachstuhl und Dachdeckung, sowie in diesem Fall die haustechnischen Anschlußleitungen und die Elektrik erstellte der Bauträger zum Festpreis, die weiteren Ausbaugewerke sollen in Regie der Erwerber erstellt werden.

Der Innenputz incl. Trockenbau sollte in der Qualität "Q 3" ausgeführt werden.

Dabei müssen die Flächen so fein verputzt bzw. verspachtelt werden, dass sie abschließend lediglich mit einem Anstrich im versehen werden können. Dieser Qualitätsanspruch wurde erfüllt.

Bad und Gästebad werden von den Erwerbern in Eigenleistung oder mit Hilfe Dritter fertiggestellt.

Die Bauleistungen des Bauträgers wurden auf Empfehlung meinerseits abgenommen. Wesentliche Mängel bestanden nicht.

Puchheim

Puchheim wird in der Wikipedia so beschrieben:
Puchheim ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck. Sie gliedert sich in den alten, eher ländlich geprägten Ortskern Puchheim Ort und das erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstandene, vorstädtisch geprägte Puchheim Bahnhof. Die vormalige Gemeinde wurde mit Wirkung zum 17. Mai 2011 zur Stadt erhoben. )

Der Preis für die Bewertung von Puchheim Immobilien bezieht sich auf ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung bei der mündlichen Hauskaufberatung für Immobilien. Folgende Immobilien sind damit gemeint: Doppelhaushälfte, Reihenmittelhaus, Reihenendhaus, freistehendes Einfamilienhaus, Bungalow, Bungalow mit Einliegerwohnung bis 250 m², Fertighaus, Massivhaus als Einfamilienhaus, Eigentumswohnung. Wir empfehlen uns als Immobiliengutachter


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