Ihr Ansprechpartner in Schloß Holte-Stukenbrock

Baubegleitung als Bausachverständiger Hilfe beim Hauskauf und bei Bauschäden

Bausachverständiger - Immobiliengutachter - Hauskauf Hilfe - KfW Energieberater

Bausachverständiger Kraemer

Hans-Uwe Kraemer

Kampstraße 21
31542 Bad Nenndorf

05723 / 9867074

kraemer@bauexperte.com
bauexperte-kraemer.de




Baugutachter Schloß Holte-Stukenbrock

Als Baugutachter bin ich tätig in Schloß Holte-Stukenbrock, aber auch in Nachbarorten beim Hauskauf ebenso wie beim Haus bauen. Als anerkannter Baugutachter kann ich Ihnen auch zu Kfw-Förderungen die Sachverständigenbescheinigung ausstellen.

Baugutachter

In Schloß Holte-Stukenbrock werde ich als Baugutachter für Sie tätig. Egal, ob ein Bauschaden zu bewerten ist, ein Hausbau begleitet werden soll oder eine Hauskaufberatung durchgeführt werden soll. Als Baugutachter bin ich frei von irgendwelchen Verkaufszwängen, wie z.B. Handwerker die Sie beraten. Sie dürfen von mir die vollkommen unabhängige, fachlich fundierte Meinung erwarten, wenn Sie mich z.B. als Sachverständigen zum Hauskauf fragen.

Hauskauf in Schloß Holte-Stukenbrock, besser mit Baugutachter

Wer ein Haus kauft, will meist sein Alter damit absichern. Der Hauskauf kann eine gute Altersvorsorge sein, wenn das Haus auch zukunftsfähig ist. Hier biete ich Ihnen mein Unterstützung zur Bewertung der Immobilie als Baugutachter an. Hierbei meine ich nicht nur den wirtschaftlichen Wert der Immobilie beim Hauskauf, sondern als Baugutachter liegt mein Schwerpunkt auf der Bausubstanz und der Haustechnik. Als Bausachverständiger bin ich auch von der Kfw anerkannt für die Bewertung von Bausbstanz und Haustechnik und kann Ihnen schon beim Hauskauf durch eine Sachverständigenbescheinigung dazu verhelfen beim Hauskauf schon die energetische Sanierung gefördert zu bekommen.

 

Telefonanruf


Ein schon beinah "klassischer" Telefonanruf ist, wenn Hausbaukunden 3 Tage vor Bauendabnahme anrufen, weil Ihnen der Hintern auf Grundeis geht und Sie nun "noch mal eben schnell" einen Bausachverständigen haben wollen, der Ihnen die Gewerke "abnimmt". 

Mein Hinweis das ich ohne Beauftragung einer baubegleitende Qualitätssicherung während der gesamten Bauphase leider keine Aussage geben kann ob die Gewerke "richtig" verbaut worden sind weil ich nicht dabei war. Ich war nicht dabei als die Grundplatte mit der hoffentlich richtigen Untersohlendämmung gegossen wurde, war nicht dabei als die Dämmebenen eingebaut wurden, konnte nicht kontollieren wie die Dampfsperren eingebaut wurden. Ich habe kein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 vom Bauträger erhalten und konnte somit die Luftkanalauslegung der Lüftungsanlage nicht prüfen. Ich habe keine Feuchtemessungen während der Trocknungsphase gemacht, ich habe keine Protokolle zur Aufheizphase des Estrichs gesehen, ich habe keinen Nachweis einer erfolgten CM - Messung zur Belegreife vom Estrich erhalten, ich konnte den Fenster- und Türeinbau nicht prüfen, weil ich nicht dabei war.

Warum soll ich als Bausachverständiger für den Pfusch den Bauträger-Sub-Sub-Sub-Firmen bauen in die Haftung gehen ? Solche "Spezialisten" sind natürlich auch nicht bereit für eine Unterlagenprüfung den Zeitaufwand zu bezahlen und sind dann immer ganz empört das man "nicht mal eben schnell" zum angucken sonstwohin fahren will.

Bei solchen Kunden saniere ich dann eben 3 Jahre später die Baumängel als Bausachverständiger.

Flachdach


Im Innenbereich des Einfamilienhauses konnte an der aus einer Holz bestehenden Deckenkonstruktion konnte Feuchtigkeit und ein Schimmelbefall festgestellt werden.

Bei der Besichtigung wurde vorerst eine Luftdichtigkeitsprüfung (Blower Door) vorgenommen, um evtl. Leckagen orten zu können.

Bei der gleichzeitig durchgeführten Thermographie der Geschossdecke wurde festgestellt, dass die Abluftleitungen im Anschlussbereich der Dampfbremse nicht fachgerecht verklebt waren.

Der Dachaufbau wurde zur weiteren Besichtigung in einem Teilbereich demontiert. Im Bereich der Dachdurchführungen Abluft über Dach und Solaranlage konnte ein fehlerhafter Anschluss der Dampfbremse festgestellt werden.

Bei der Besichtigung konnte weiterhin festgestellt werden, dass das Flachdach über keine Belüftung verfügt. Eine Querlüftung war zwar in den Zeichnungen vorgesehen, diese wurde jedoch durch das Bauunternehmen vergessen.

Als Konsequenz musste die gesamte Dachfläche erneuert werden, die Kosten der Flachdachsanierung belief sich auf 46.000,00 €.

Pfusch am Bau bei einem Hausbau in Schloß Holte-Stukenbrock


Pfusch am Bau bei einem Hausbau in Schloß Holte-Stukenbrock

Bei diesem Einfamilienhaus in schloss-holte-stukenbrock habe ich als Bau-Gutachter nach der Bau-Abnahme Schäden am Trockenbau festgestellt. Eine unabhängige, qualitätssichernde Baubegleitung durch einen Bau-Sachverständigen hätte diesen Pfusch sicher verhindert..

Nach der Bauabnahme ist eine Beweislastumkehr eingetreten, was dem Bauunternehmer Ihres Hauses in schloss-holte-stukenbrock hilft Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Besser Wäre es gewesen, Sie hätten schon beim Hausbau einen Bausachverständigen in schloss-holte-stukenbrock zur baubegleitenden Qualitätssicherung hinzugezogen. Viele nennen das private Bauleitung, dies ist aber nicht richtig. Die Baubegleitende Qualitätssicherung ist beim Hausbau in schloss-holte-stukenbrock ihre Versicherung gegen Schiffbruch beim bauen in schloss-holte-stukenbrock.

Baubegleitende Qualitätssicherung in Schloß Holte-Stukenbrock


Baubegleitende Qualitätssicherung in Schloß Holte-Stukenbrock

Auch dieses Einfamilienhaus in schloss-holte-stukenbrock erhielt die beste Voraussetzung: ein mangelfreier Rohbau! Auch hier war ich bereits von Baubeginn an als Baugutachter mit der unabhängigen, baubegleitenden Qualitätssicherung beauftragt. Die Kommunikation mit dem Bauleiter klappte einwandfrei.

Schloß Holte-Stukenbrock

Schloß Holte-Stukenbrock wird in der Wikipedia so beschrieben:
Schloß Holte-Stukenbrock ist eine kreisangehörige Stadt im Nordosten des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen und liegt rund 20 km südöstlich von Bielefeld in der Emssandebene. Das knapp über 26.000 Einwohner zählende Schloß Holte-Stukenbrock gehört dem ostwestfälischen Kreis Gütersloh (Regierungsbezirk Detmold) an. )


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