Immobiliengutachter Weilheim i. OB zu Bewertung von Immobilien
Als Immobiliengutachter bewerte ich in Weilheim i. OB für Hauskäufer Immobilien, aber ich bewerte nicht wie die kaufmännischen Immobiliengutachter in erster Linie die Lage der Immobilie in Weilheim i. OB sondern als Bausachverständiger in erster Linie die Bausubstanz Ihrer begehrten Immobilie.
Immobiliengutachter in Weilheim i. OB beim Hauskauf
Wenn ein Immobiliengutachter in Weilheim i. OB ein Haus bewertet hat, welches Sie kaufen wollen, sollten Sie einiges über die Immobilienbewertung wissen.
Der Immobiliengutachter, der die Wertermittlung gemacht hat, ist an das Bewertungsgesetz gebunden. Dieses Gesetz zur Bewertung von Immobilien gibt vor, das der Sachverständige grundsätzlich davon auszugehen hat, dass die Immobilie weiter so genutzt werden kann, wie zuvor.
Bei solch einer Immobilienbewertung spielt in der Hauptsache die Lage der Immobilie in Weilheim i. OB eine Rolle, die Größe und das Alter. Theoretisch braucht der Immobiliensachverständige in Weilheim i. OB die Immobilie noch nicht einmal richtig zu inspizieren. Wenn der Immobiliensachverständige in seinem Verkehrswertgutachten ein paar tausend Euro als Reparaturkosten nennt, dann sind das keine ermittelten Aufwendungen, die nur ein Sachverständiger zur Bewertung der Bausubstanz oder ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden beziffern kann.
Der Immobiliensachverständige der ein Verkehrswertgutachten in Weilheim i. OB macht, zieht nur eine Pauschale für Reparaturaufwendungen vom ermittelten Verkehrswert in seinem Verkehrswertgutachten ab.
Merke:
Immobiliensachverständige in Weilheim i. OB sind normalerweise keine Bausachverständigen sondern kaufmännische Gutachter, deshalb nennen sie sich auch offiziell Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Für die Bewertung der Lage eines Grundstückes muss der Immobiliengutachter in Weilheim i. OB kein Bausachverständiger sein. Das können auch Makler oder Banker.
Auch wenn ein Immobiliengutachter in Weilheim i. OB ein Verkehrswertgutachten oder ein Sachwertgutachten gemacht hat, sollte ein Bausachverständiger an Ihrer Seite stehen der Ihnen die notwendigen Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten beziffert..
Ein Bausachverständiger beim Hauskauf in Weilheim i. OB kostet pauschal, inklusive Anfahrt nur 400 € bei der Hauskauf-Beratung. Lediglich 76 € Mehrwertsteuer kommen noch hinzu.
Schimmel in der ganzen Wohnung
Schimmel in der ganzen Wohnung ist ein uraltes Thema in der Literatur.
1980 hatte ich in meinem ersten neu gebauten Einfamilienhaus in weilheim-i-ob Schimmelpilz.
Die Ursache für den Schimmel war damals schlampige Verlegung der Wärmedämmung über der Geschossdecke und die gleiche Ursache gibt es heute auch noch.
1993 hatte ich in einer neu gebauten Eigentums-Luxuswohnung (damalige Miete 900 D-Mark) das Problem mit Schimmelpilz im Dachgeschoss, untere Ecke von Drempel.
Ich schlug die Rigips Bekleidung auf und fand einen frei liegenden Betonbalken ohne jegliche Wärmedämmung. Und der Vermieter verklagte mich auf Schadensersatz und kündigte den Mietvertrag. Ich gewann den Prozess und zog aus.
Seit diesen Zeiten trifft mich dieses Thema sowohl als Mieter und auch als Vermieter.
Beruflich habe viele Sachverständige, Mieter und auch Vermieter mit dem gleichen Thema „Schimmel in der ganzen Wohnung“ kennengelernt.
Das Klischee vom Mieter, welcher schlecht lüftet hat sich in der Literatur, in der Bevölkerung, als auch vor Gericht durchgesetzt. Was ist daran faul?
Vor 25 Jahren habe ich auch Klimamessungen gemacht und versucht aus den Grafiken auf das Verhalten des Mieters zum Lüften schließen. Mein Lehrer Herr Rahn, Professor für Bauphysik aus Berlin meinte auch, dass er Schwierigkeiten hätte diese Unmengen von Daten auszuwerten und richtig zu interpretieren. Quantitative rechnerische Nachweise blieben erfolglos.
Viel einfacher war immer der Weg nach Bauschäden zu suchen, welche die Durchfeuchtung der Wohnung fördern. Häuser werden älter: Installationen Abdichtungen werden älter und werden mit Sicherheit irgendwann defekt also undicht.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Weilheim i. OB

Gravierender Pfusch am Bau: Bei diesem Haus in weilheim-i-ob war in der wichtigen Rohbauphase kein Bau-Sachverständiger mit der Baubegleitung beauftragt. Die Ursache für dieses Schadenbild ist offensichtlich eine unzulässig stark ausgeprägte Deckendurchbiegung. Der Bauleiter konnte nicht nachweisen, dass vor dem Betonieren eine Abnahme der Stahleinlage stattgefunden hat. Das wäre mit einem unabhängigen Bau-Bachverständigen nicht passiert. Hier bekommt der Baugutachter Kopfschmerzen.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Weilheim i. OB
Der Bauunternehmer, der den Rohbau dieses Einfamilienhauses in weilheim-i-ob gebaut hat, war zunächst gar nicht glücklich darüber, dass ich, zur Hilfe der privaten Bauherren und zur Fremdüberwachung der Bauleitung als unabhängiger Bausachverständiger mit der qualitätssichernden Baubegleitung beauftragt wurde. Als er dann aber vor Ort dieses Ergebnis sah, räumte er ein, dass wohl nicht alle seine bisherigen Baustellen so vorbildlich erstellt wurden. Sein Bauleiter stimmte ihm zu.
Baubegleitende Qualitätssicherung in Weilheim i. OB
Der Wandanschluss des sog. Zwerchgiebels dieses Bauvorhabens in weilheim-i-ob ist vom Handwerker nicht fachgerecht ausgeführt worden. Gefährlicher Pfusch am Bau, der durch eine Beauftragung des Bausachverständigen zur unabhängigen, qualitätssichernden Baubegleitung sicher hätte vermieden werden können. Zu diesem Bauvorhaben bin ich erst spät, als Baugutachter bzw. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bestellt worden.
Weilheim i. OB
Weilheim i. OB wird in der Wikipedia so beschrieben:
Weilheim in Oberbayern (amtlich: Weilheim i.OB) ist die Kreisstadt des oberbayerischen Landkreises Weilheim-Schongau. Weilheim ist als Mittelzentrum einer der wichtigsten Orte des Pfaffenwinkels im bayerischen Oberland. )
Der Preis für die Bewertung von Weilheim i. OB Immobilien bezieht sich auf ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung bei der mündlichen Hauskaufberatung für Immobilien. Folgende Immobilien sind damit gemeint: Doppelhaushälfte, Reihenmittelhaus, Reihenendhaus, freistehendes Einfamilienhaus, Bungalow, Bungalow mit Einliegerwohnung bis 250 m², Fertighaus, Massivhaus als Einfamilienhaus, Eigentumswohnung. Wir empfehlen uns als Immobiliengutachter